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Gesuche
Alle eingehenden Gesuche werden sorgfältig und zeitgerecht geprüft.
Der Stiftungsrat entscheidet anlässlich seiner halbjährlich stattfindenden Sitzungen über Genehmigung oder Ablehnung eines Gesuchs und bedient sich dabei des Referentensystems.
Über Förderentscheide führt der Stiftungsrat keine Korrespondenz und verzichtet auf ausführliche Begründungen. Rekursmöglichkeiten und Wiedererwägungsverfahren existieren nicht.
Der Gesuchsverkehr wird ausschliesslich auf dem Postweg abgewickelt.
Sie erleichtern die Arbeit des Stiftungsrates, wenn Sie sich bei der Gesuchsabfassung an dessen Erläuterungen zu Kriterien und Terminen halten.
Eine allgemeine Anleitung zur Gesuchserstellung finden Sie auch bei SwissFoundations (Rubrik «Perfektes Gesuch»).

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